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Titel: Hoeller, "Lotterie Staatsvertrag" - Onlinekurzkommentar |
| Beschreibung: |
LotterieStaatsvertrag
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| Inhaltsvorschau: |
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Version 0.11 Übersicht Einführung
Nachdem bislang in den Bundesländern verschiedenartige
Rechtsgrundlagen für das Lotteriewesen bestanden haben, gilt seit 1.
Juli 2004 der Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland
(LotterieStaatsvertrag), der bundesweit das Glücksspiel- (mit Ausnahme
des Spielbankrechts) und Lotterierecht vereinheitlicht.
Das neue Gesetz ist motiviert von verschiedensten Faktoren. Zu
nennen sind die europäische Rechtsentwicklung zum einen, die jüngst
sensibler gewordene nationale Rechtsprechung und ein gewandeltes
Verkehrsverständnis bzw. veränderte Anschauungen zum anderen.
Das neue Gesetz ist aber europa- und verfassungsrechtlich nicht
unumstritten. Der Onlinepraxiskurzkommentar "Hoeller,
LotterieStaatsvertrag" stellt die Rechtslage dar und erläutert
teilweise an jüngerer Rechtsprechung die neue Rechtslage und die damit
einhergehenden juristischen Problematiken. Der Kommentar ist aber noch
im Aufbau.
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STAATSVERTRAG ZUM LOTTERIEWESEN IN DEUTSCHLAND
(LOTTERIESTAATSVERTRAG)
Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften
§ 1 - Ziel des Staatsvertrages |
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